Nur für Makler

Ein Anwalt, der Deine Kunden
glücklich macht

  • Auch Du sollst ein gutes Gefühl haben

    Als Versicherungsmakler tanzt Du auf vielen Hochzeiten gleichzeitig. Für Mandanten bist Du nicht nur Experte und erster Ansprechpartner für die Beratung rund um Versicherungen, sondern Du wirst vor allem auch dann in die Pflicht genommen, wenn es zum Leistungsfall kommt. Dann zeigt sich aus Sicht des Mandanten, wie ernst es Dir mit ihm ist und wie sehr Du Dich für ihn einsetzt.

  • Mach Dir das Leben einfach

    Deine Kunden kommen zu Dir, weil Du Experte im Versicherungswesen bist. Warum gehst nicht auch Du zu Experten, wenn es um Versicherungsrecht geht?

  • Du musst nicht alles können

    Was ist eigentlich Deine Kernkompetenz: Die Top-Beratung für Versicherungen oder das deutsche Versicherungsrecht? Wenn Du beides beherrschst, ist Dir die Quadratur des Kreises gelungen. Hand aufs Herz: Obwohl wir uns als Experten im Versicherungsrecht auch mit Versicherungen gut auskennen, wissen auch wir nicht alles.

Kostenlose Ersteinschätzung

Wenn Du Dir unsicher bist, ob wir die richtigen Ansprechpartner für Dich sind, dann ruf uns doch einfach mal an. Wir sprechen miteinander und finden heraus, ob eine Zusammenarbeit für beide Seiten sinnvoll ist - das kostet Dich keinen Cent.

Wir sind Spezialisten

"Einmal mit Profis arbeiten" haben wir uns auch immer gewünscht. Deshalb bieten wir Dir jetzt eine neue Rechtsberatung im Bereich Versicherungsrecht an. Damit Du einmal mit Profis arbeitest.

Das decken wir ab

Bei folgenden Versicherungsarten können wir Dir weiterhelfen: Berufsunfähigkeitsversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Sachversicherung, Unfallversicherung, Gebäudeversicherung, Private Krankenversicherung

Unsere Erfolge

  • Kfz-Vollkasko: Versicherer zahlt trotz Unfallflucht

    Unser Mandant streifte bei einer Fahrt mehrfach eine Leitplanke. Er wurde zum Unfallflüchtigen, da er nicht anhielt und den Schaden bei der Polizei meldete. Diese hatte aber Glück, dass ihn ein anderer Verkehrsteilnehmer dabei sah und die Vergehen der Polizei meldete. Unser Mandant wurde von der Polizei gestellt. Hier gab er den Zusammenprall zu und somit verstoß er gegen seinen Versicherungsvertrag.

    Der Vollkaskoversicherer regulierte zunächst den Schaden, nahm unseren Mandanten aber wegen der vorsätzlichen Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit in Regress und verklagte ihn auf rund 22.000 Euro. Wir haben dann im Prozess die Möglichkeit dargelegt, dass der Kausalitätsgegenbeweis als geführt anzusehen ist, woraufhin der Versicherer sich mit einer Zahlung von 6.000 Euro des Mandanten zufriedengab.

  • Versicherer rechnete falsch - 150.000 Euro Nachzahlung für unseren Mandanten

    Unser Mandat hatte einen Unfall, bei dem eine Extremität erheblich verletzt wurde. Die Versicherung zahlte ihm 22.500 Euro, damit war der Mandant nicht einverstanden. Unser Versicherungsexperte studierte den Vertrag mit dessen Bedingungen und konnte darlegen, dass dem Vertrag sowohl eine verbesserte Gliedertaxe als auch eine sehr hohe Progression zugrunde lag. Die Invaliditätssumme wurde vom Versicherer fehlerhaft berechnet. Nach Klageerhebung war der Versicherer dann doch bereit, weitere 150.000 Euro zu bezahlen.

  • Runter von der schwarzen Liste: HIS-Löschung dank Versicherungsexperten

    Der Versicherer weigerte sich eine ca. 5.000 Euro teure Reparatur an einer Spezialscheibe für ein Wohnmobil zu erstatten. Gründe für die Verweigerungshaltung benannte er nicht und hatte den Fall zudem an die Warn- und Hinweisdatenbank (HIS) gemeldet. Auf unsere Klage hin teilte der Versicherer mit, den Prozess aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter verfolgen zu wollen, zahlte die Kosten der Reparatur und sorgte für die HIS Löschung.

  • Erfolgreiches Urteil für das Autohaus - Mitarbeiterfehler ist versichert

    Der Kunde ist mit einem Motorschaden in die Werkstatt gekommen. Bei der Instandsetzung des Motors hatte der Mitarbeiter eine Beschädigung an der Kraftstoffpumpe übersehen. Beim erneuten Betrieb des reparierten Motors lösten sich Teile der beschädigten Kraftstoffpumpe und drangen in den Ölkreislauf ein. Dadurch kam es zur Spanbildung durch Metallabrieb und somit zu einem erneuten Motorschaden. Die Versicherung wollte diesen Schaden nicht bezahlen. Unser Experte konnte durch eine Klage den Anspruch über die Betriebshaftpflichtversicherung erwirken. Die Versicherung zahlte die erneute Reparatur.

Unser Team – Dein professionelles Rückgrat

Stephan Schmid

Stephan Schmid

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Standort Kassel
Michael Neugebauer

Michael Neugebauer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Standort Kassel
Dr. Arnd Böhmer, LL.M.

Dr. Arnd Böhmer, LL.M.

Rechtsanwalt
Standort Dortmund
Ruth-Maria Gerber

Ruth-Maria Gerber

Rechtsanwältin
Standort Mannheim
Christian Eicken

Christian Eicken

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Standort Dortmund
Anna Tellen

Anna Tellen

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Standort Essen
Silvio Groth

Silvio Groth

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Standort Neubrandenburg
Marit Spilker

Marit Spilker

Rechtsanwältin
Standort Bielefeld
Marc Schroeder

Marc Schroeder

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Standort Essen
Anika Schön

Anika Schön

Rechtsanwältin
Standort Berlin
Andreas Mußmann

Andreas Mußmann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Standort Mannheim
  • An über 25 Standorten für Dich erreichbar

    Wir haben ein deutschlandweites Netz an Rechtsanwälten, die sich mit regionalen Rechtsprechungen auskennen und immer in Deiner Nähe sind. Hier geht's zur Standortkarte!

  • Mach Dir das Leben einfach

    Deine Kunden kommen zu Dir, weil Du Experte im Versicherungswesen bist. Warum gehst nicht auch Du zu Experten, wenn es um Versicherungsrecht geht?

  • Sicher mit uns

    Wir sind groß. Über 90 spezialisierte Rechtsanwälte sind für Dich da, wenn Du sie brauchst. Unsere Größe schafft für Dich Prozesssicherheit und Schnelligkeit.

 

Für Sie erreichbar

Bundesweit an über 25 Standorten.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr.

Zentralruf: 0231 60008220
E-Mail: zentrale@kanzlei-voigt.de

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Henning Hamann
Rechtsanwalt,
Geschäftsführer

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10117 Berlin

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